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HINWEIS ...
Seit dem 01. Juni 2000 ist das Fernabsatzgesetz in Kraft
Unter Fernabsatzgesetz versteht man gemäß KSchG § 5a ein Verbrauchergeschäft, bei dem sich die Vertragsparteien nicht physisch begegnen, sondern die Vertragserklärungen unter Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel ausgetauscht werden. (bei Verträgen über die Lieferung von Ware oder über die Erbringung von Dienstleistungen)
Der Unternehmer muss sich dabei eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems bedienen z.B. Bestellung via Website und Auslieferung via Post bzw. Zustelldienst.
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Das Fernabsatzgesetz beinhaltet folgende Rechte und Pflichten:
Rücktrittsrecht:
Der Verbraucher kann gemäß KSchG § 5e von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung zurücktreten:
Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt
Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher
bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses
Die Rücktrittserklärung muss schriftlich bzw. per E-Mail an office@lbg-it.at erfolgen, ohne Angabe von Gründen.
Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten des Verbrauchers
Rücksendung der Ware an: L.B.G., Hard- & Software, Winterburgergasse 3/6/4, 1160 Wien
Die Ware muss vollständig (d. h. Zubehör, Handbücher, Gebrauchsanleitung etc.) im Originalkarton, sowie in einem geeigneten Überkarton retourniert werden.
Bei Vertragsrücktritt:
Tritt der Verbraucher nach KSchG § 5g vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
1. der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen auf das angegebene Konto zu erstatten (ausgenommen Lieferkosten) und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
3. gemäß KSchG § 4 Absatz 2 und 3
(2) Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.
(3) Die Abs. 1 und 2 lassen Schadenersatzansprüche unberührt.
Kein Rücktrittsrecht:
Gemäß KSchG § 5f besteht für den Verbraucher nach Vertragsabschluss kein Rücktrittsrecht bei:
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (siehe Rücktrittsrecht § 5e Punkt 3) ab Vertragsabschluss begonnen wird; d.h. wenn mit der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wurde.
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt.
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
4. Audio- oder Videoaufzeichnungen (CDs, DVDs etc.) oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt bzw. geöffnet worden sind sowie Verbrauchsmaterial ( Farbbänder, Tonerkartuschen, Tintenpatronen)
Fernabsatz-BGBl 185/1999
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